Eingetragener Verein

Unter dem Begriff des eingetragenen Vereins (kurz e.V.) versteht man eine Organisation, welche im Vereinsregister des ihm zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist.
Die Besonderheit der eingetragenen Vereine liegt darin, dass sie keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen dürfen, also keine profitorientierten Handlungen tätigen dürfen.
Wie bei einigen anderen Rechtsformen vertritt auch beim e.V. der Vorstand den Verein nach außen.
Mit dem Eintrag in das Vereinsregister erhält der Verein den Status einer juristischen Peron und kann somit selber als Vertreter von Rechten und Pflichten vor Gericht auftreten.
Wichtig bei der Gründung eines Vereins ist vor allem der einheitliche Name, welcher von allen Mitgliedern akzeptiert wird, wobei hierbei eine Mindestanzahl von sieben Mitgliedern vorausgesetzt wird. Sollte die Anzahl des eingetragenen Vereins unter drei sinken, kann das Amtsgericht den Verein auflösen, was auch noch möglich wäre, sollte kein Vorstand mehr vorhanden sein.