Festgeld

Anleger, die eine sichere Anlageform suchen, greifen gerne zu Festgeldanlagen. Die Höhe der Zinsen wird bei dieser Geldanlage durch die Höhe der Anlagesumme und die Laufzeit bestimmt. Dabei gilt die einfache Formel, dass der Ertrag umso höher wird, je länger die Laufzeit für die Festgeldanlage ist.

Bei langen Laufzeiten sollten Anleger allerdings Vorsicht walten lassen. Zwar sind die Zinsen bei langen Laufzeiten höher, aber man sollte auch immer im Auge behalten, dass man eventuell auf das angelegte Festgeld zurückgreifen möchte. Wer sein Geld also mittelfristig zur Verfügung braucht, sollte lieber eine niedrigere Frist wählen. Einen Kredit aufzunehmen, weil das eigene Geld in Festgeld angelegt ist, macht keinen Sinn, da die Kreditzinsen stets höher sind als der zu erzielende Ertrag beim Festgeld. Ein Festgeldvergleich lohnt sich aber in jedem Fall.

Eine sechsmonatige Festgeldanlage ist beispielsweise für alle Anleger interessant, die relativ rasch wieder über ihr Geld verfügen wollen und gleichzeitig höhere Zinsen erwarten als beim herkömmlichen Sparbuch. Gerade in finanziell unsicheren Zeiten ist das Kalkulieren über längere Zeiträume für viele Menschen nicht möglich, da unvorhersehbare Ereignisse wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder Krankheit jegliche Finanzplanung schnell über den Haufen werfen können.

Um die Flexibilität zu erhalten, sind sechsmonatige Anlagen für Festgeld ein günstiger Mittelweg zwischen Sparbuch und langfristigen Geldanlagen. Viele Banken bieten daher gerade jetzt zahlreiche attraktive Modelle für Festgeld an, aber auch Festgeldanbieter. Einige Banken ermöglichen auch Kunden mit geringerem Vermögen, ihr Geld gewinnbringend anzulegen, indem sie vergleichsweise niedrige Mindestanlagesummen verlangen. Bevor ein Anleger sich für eine Festgeldanlage entscheidet, sollte er jedoch die verschiedenen Angebote der Banken miteinander vergleichen. Im Internet finden sich zahlreiche Festgeldrechner, mit deren Hilfe man schnell und tagesaktuell einen Überblick über die unterschiedlichen Anbieter erhält.

Wichtig ist in jedem Fall, der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um nicht mit dem Finanzamt in Konflikt zu geraten. Bei den Freistellungsaufträgen ist zu beachten, dass Alleinstehende einen Freibetrag von 801 Euro nicht überschreiten dürfen. Verheiratete dürfen bis zu 1602 Euro geltend machen. Bei allen Freistellungsaufträgen, die man für die verschiedenen Anlageformen erteilen kann, gilt übrigens nicht der Umfang der Freistellungsaufträge als maßgebend, sondern nur die Höhe der tatsächlich freigestellten Guthabenzinsen aller Freistellungsaufträge zusammengenommen. Man darf also nicht den Überblick über die verschiedenen Festgeldanlagen verlieren.