Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen sind Darlehen, die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft zur Verfügung stellt. Grund hierfür kann zum Beispiel ein sogenannter Finanzplankredit sein. Dabei handelt es sich zumeist um eine Abrede im Gesellschaftsvertrag, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, abwechselnd in bestimmten Abständen der Gesellschaft Darlehen zu gewähren. Diese Praxis ist allgemein rechtlich anerkannt und insofern unproblematisch.
Probleme können sich bei Gesellschafterdarlehen nur aus zwei Aspekten ergeben, die aber auf dem selben Rechtsgedanken beruhen.

Zum einen besteht ein steuerrechtliches Problem. Dabei könnte das Gesellschafterdarlehen entweder als Eigenkapital oder als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert werden. In diesem Fall müsste das Gesellschafterdarlehen auch entsprechend steuerlich behandelt werden. Ob ein Gesellschafterdarlehen Eigenkapitalcharakter hat oder als Sonderbetriebsvermögen gilt ist im Einzelfall aufgrund der Indizienlage zu ermitteln. So gilt ein Gesellschafterdarlehen beispielsweise als Eigenkapital, wenn es unmittelbar bei Eintritt des Gesellschafters in die Gesellschaft fällig wird oder als Einlage gilt. Letzteres könnte der Fall sein, wenn zum Beispiel keine Zinsen vereinbart wurden.

Das andere Problem ergibt sich aus dem Eigenkapitalersatzrecht. Danach gilt ein Gesellschafterdarlehen unter gewissen Umständen - erforderlich ist zum Beispiel eine Finanzierungsfolgeverantwortung die bei 10-20% Gesellschafterbeteiligung liegt - als Eigenkapitalersetztend.

Die Folgen einer solchen Umqualifizierung des Darlehens können - insbesondere in der Insolvenz - mitunter dramatisch sein. So können beispielsweise die Gesellschafter - in der Regel unabhängig von der konkreten Rechtsform der Gesellschaft - ihre Forderung in der Insolvenz nur als nachrangige Gläubiger geltend machen, was einen erheblichen Quotenschaden zur Folge haben wird. Haben die Gesellschafter das Darlehen gar in der Krise der Gesellschaft gewährt, haben sie meist keinen Anspruch auf Rückzahlung. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang besonders der Regierungsentwurf MoMiG, der Anfang 2008 in Rechtskraft erwachsen wird.

Danach haben in Zukunft grundsätzlich alle Gesellschafterdarlehen eigenkapitalersetzenden Charakter. Die Haftungs- und Wirtschaftsrisiken sind demnach enorm.



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