Grundpfandrechte
Der Begriff Grundpfandrechte steht für die Sicherungsrechte an einem Grund und Boden. Die Grundpfandrechte dienen den Banken, die dem Kunden einen Kredit zur Baufinanzierung geben als Sicherheit für diesen Kredit. Dafür wird meist eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Die Grundpfandrechte sind die Belastungen von Grundstücken, bei denen der Gläubiger auf die Zahlung aus dem entsprechenden Grundstück bestehen kann. Gerät der Kreditnehmer mit den monatlichen Zahlungen soweit in Rückstand, dass der Kreditgeber keine andere Möglichkeit sieht als eine Zwangsvollstreckung durchzuführen kann der Eigentümer des Grundstückes, soweit keine anderen Bedingungen vereinbart wurden, nichts gegen diese Zwangsvollstreckung tun.
Nicht nur eigene Grundstücke sondern auch so genannte grundstücksgleiche Rechte wie ein Eigentum einer Wohnung und sei's auch nur ein Teileigentum werden oftmals mit Grundpfandrechten belastet. Zu den Grundpfandrechten gehört auch jegliches Zubehör des Grundstücks. Grundsätzlich werden die Grundpfandrechte in drei Formen unterschieden. Die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Die Grundpfandrechte spielen bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle, da sich die kreditgebenden Banken oder auch Versicherungen dieses Darlehen durch die Grundpfandrechte absichern.
Die Grundpfandrechte stehen im Grundbuch in der dritten Abteilung. Der Kreditgeber sichert sich durch die Grundpfandrechte über dem Kreditnehmer ab und kann somit im Fall von Zahlungsunfähigkeit das Grundstück oder das Haus verkaufen. Für die Kreditgeber ist der Rang der einzelnen Grundpfandrechte ein wichtiger Entscheidungsgrund. Wenn ein Kreditnehmer wissen will wie hoch seine finanziellen Belastungen sind, beziehungsweise wie viele Hypotheken oder Grundschulden auf sein Grundstück ausgeschrieben sind kann er dies jederzeit im Grundbuch nachlesen. Hierfür geht der Kreditnehmer einfach zum Grundbuchamt und kann dort gegen ein geringes Aufgeld einen Grundbuchauszug anfordern.