Optionsanleihen und Optionsschein
Unter dem Begriff Optionsanleihen versteht man Inhaberschuldverschreibungen mit Zusatzrechten. Sie sind eine Form der Fremdfinanzierung für Aktiengesellschaften. Es handelt es sich um verzinsliche Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden. Zum einen besteht ein sog. Forderungsrecht, d.h. ein Zins- und Rückzahlungsanspruch, zum anderen wird in einem Optionsschein ein Recht auf den Bezug von Aktien verbrieft. Hierbei wird das Bezugsverhältnis, der Bezugskurs und die Bezugsfrist festgelgt.
Innerhalb dieser Frist können zum genannten Bezugskurs Aktien erworben werden. Bei Ausnutzung des Rechts auf den Kauf von Aktien zu günstigen Konditionen, fließt dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zu.
Der Nominalzins bei Optionsanleihen ist relativ niedrig. Optionsanleihen laufen in den meisten aller Fälle zwischen 10 und 12 Jahren. Man unterscheidet die Anleihe mit Optionschein (Anleihe cum), die Anleihe ohne Optionsschein (Anleihe ex) sowie nur den Optionsschein.
Für Unternehmen stellen Optionsanleihen eine rantable Art der Finanzierung dar, da die Zinszahlungen, im Vergleich zu herkömmlichen Anleihen, durch den Optionsschein reduziert werden können. Wird die Option getätigt, wirkt sich dies nicht auf die Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens aus. Die Anleihe hat demnach Eigenschaften wie eine Aktie. Steigt ein Aktienkurs, kann mit der Optionsanleihe eine höhere Rendite erreicht werden. Sinkt der Wert der Aktie, verliert der Optionsschein im schlechtesten Fall seinen Wert, wobei die Zins- und Rückzahlungen dennoch weiterbestehen.