Mietrecht

Um die Rechte des Mieters ranken sich viele Mysterien, die seit Jahren nicht eindeutig und verständlich genug geklärt wurden. So rätseln beispielsweise nach wie vor viele Mieter, ob es ihnen erlaubt ist, auf ihrem Balkon zu grillen oder nicht. Das Amtsgericht Essen hat entschieden, dass das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erst einmal nicht verboten sei. Um ein Verbot geltend zu machen, muss es im Mietvertrag oder in der Hausordnung schriftlich verankert sein. Dabei spiele es außerdem keine Rolle, ob ein Holzkohle- oder Elektrogrill verwendet wird. Soweit die Nachbarn nicht vom Rauch oder Geruch belästigt werden, sieht das Gericht kein Problem im Grillen auf dem Balkon. Wer einen Elektrogrill, Alufolie und Aluschalen benutzt, könnte prinzipiell drei bis sechs Mal im Jahr auf dem Balkon grillen.
Doch nicht nur bezüglich des Balkons sind sich Mieter unsicher. So gibt es vor den deutschen Gerichten geradezu eine Flut von Prozessen über Haustierhaltungen: Welche sind erlaubt und welche nicht? Stört die Katze auf dem eigenen fashion4home Sofa die Nachbarn? Kleintiere sind fast immer erlaubt, auch wenn der Mietvertrag Tierhaltung an sich verbietet. Auch Vögel dürfen in der Regel ohne besondere Einwilligung mit einziehen. Anders verhält es sich mit Hunden und Katzen, die nicht als Kleintiere gelten. Grundsätzlich wird hier individuell und nach Fall entschieden. Ein weiteres leidiges Streitthema, das wohl viele Mieter kennen: Hat es meinen Nachbarn zu interessieren, wann ich dusche oder bade? Wer kennt das nicht? Besonders im Winter möchte man, auch wenn man spät abends nach Hause kommt, noch eine heiße Dusche nehmen oder in die Wanne bevor man sich in sein Bett kuschelt. Auch im Sommer ist eine erfrischende Dusche vor dem Zu-Bett-Gehen wichtig für das persönliche Wohlbefinden. Das Landgericht Köln wies eine Klage wegen Badens nach 22 Uhr zurück. Die Begründung: Die gesamte Wohnung dürfe zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzt werden. Anfallende Geräusche durch ein- und ablaufendes Wasser zählen zu den normalen Wohngeräuschen und müssen von den Mitbewohnern hingenommen werden. Also: Fühlen Sie sich Zuhause!