Einkommensteuer

Die deutsche Einkommensteuer ist eine direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Bemessungsgrundlage ist dabei zunächst die Höhe des Einkommens, die aber - entsprechend dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit - auf zwei Stufen ermittelt wird. Auf der ersten Stufe ist zunächst die Höhe des Einkommens mit Aufwendungen in Verhältnis zu setzen, die dem Erhalt der jeweiligen Einkommensquelle dienen. Als solche werden zum Beispiel Fahrtkosten, die Unterhaltung eines PKW oder eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes anerkannt. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps und Informatioen rund um das Thema Geld.

Auf der zweiten Stufe werden anschließend weitere notwendige Aufwendungen betrachtet, die aus dem privaten Milieu stammen, also nicht direkt zur Erhaltung des Arbeitsplatzes erforderlich sind.

Als solche gelten auch und insbesondere Unterhaltskosten, also Geld für Kinder oder ehemalige Lebenspartner, Aufwendungen für den Schulbesuch der Kinder oder weitere derartige Aufwendungen. Entscheidend ist allein, dass diese im konkreten Einzelfall notwendig sind. Dies ist im Einzelfall zumeist Auslegungssache.

Nur der Teil des Einkommens, der nach der obigen Berechnung auch tatsächlich zur freien Verfügung des Steuerpflichtigen steht, ist letztlich auch der Besteuerung zugänglich.
Der im konkreten Fall zu zahlende Einkommensteuerbetrag bestimmt sich nach einer komplizierten mathematischen Formel, die verschiedene - für die Besteuerung relevante - Werte miteinander verrechnet.

Nach den Regeln der deutschen Abgabenordnung in Zusammenschau mit dem Einkommensteuergesetz wird die Einkommensteuer in der Regel durch die Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen erhoben. Diese steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, sodass das zuständige Finanzamt die Steuer entweder ohne weiteres durch einen Steuerbescheid festsetzen kann - womit die Steuer fällig wird - oder den Sachverhalt weiter ermitteln kann.