Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer betrifft jedes gewerbliche Unternehmen und jedes gewerblich tätige Einzelunternehmen in Deutschland. Sie dient dazu die Gemeinden in der Umgebung der gewerblich tätigen Unternehmen (Kapitalgesellschaften und andere Gesellschaften die im Handelsregister eingetragen sind) für ihren Aufwand bei der Ansiedlung und dem Aufbau der Firmen zu entschädigen und so werden die Gemeinden durch die Gewerbesteuer unterstützt. Die Gewerbesteuer ist in Deutschland üblich, wird im Ausland jedoch nicht angewandt.
Die Gewerbesteuer wird mittels des sogenannten Hebesatzes festgesetzt, der von den Gemeinden selbst festgelegt wird. Dabei gilt mindestens ein Hebesatz von 200, um vorzubeugen, dass einige Gemeinden einen Freibrief für die Ansiedlung von Gewerbeunternehmen darstellen, die dann keinerlei Gewerbesteuer entrichten müssen. Der Hebesatz richtet sich auch nach der Art der Gemeinde, also hat eine Großstadt immer einen höheren Hebesatz als eine Kleinstadt.Im Branchenbuch Branchenbuch können Sie sich über die Zuständigkeit bei Ihrer Gemeinde erkunden und den Gewerbesteuersatz erfragen.
Die Gewerbesteuer garantiert den Gemeinden Einfluss auf Ansiedlung oder Abschreckung der Gewerbeindustrie und stellt neben den Grundsteuern die zweitwichtigste Einnahmequelle dar. Dabei muß die jeweilige Gemeinde sehr feinfühlig agieren, denn eine zu hohe Gewerbesteur kann manchen Unternehmer dazu veranlassen, sein Gewerbe anderswo oder gar im Ausland zu betreiben.
Die Gewerbesteuer in Deutschland gilt bei vielen Unternehmern als fragwürdig, denn die sogenannten freien Berufe sind nicht von der Gewerbesteuer betroffen und daher steigt die Forderung auf eine gewerbesteuer für alle Unternehmen. Dies wurde jedoch bisher abgelehnt.