Halbeinkünfteverfahren

Das Halbeinkünfteverfahren ist das aktuell (in dieser Form seit 2002) angewandte Steuermodell für erzielte Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (z.B. Aktien).

Erhält der Anteilseigner Dividenden (oder Ausschüttungen bei Fonds) oder erzielt er durch den Verkauf der Anteilsscheine (innerhalb eines Jahres) Gewinne, so werden diese Kapitalerträge NUR ZUR HÄLFTE versteuert (also bei der Errechnung der zu zahlenden Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag berücksichtigt). Zusätzlich berücksichtigt wird dabei allerdings ein FREIBETRAG von z.Zt. 801 € (750 Euro Freibetrag plus 51 € Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende bzw. 1602 € für Verheiratete.

Der Steuersatz ist dabei abhängig vom persönlichen Steuersatz, den das Finanzamt aufgrund weiterer Merkmale für jeden zugrunde legt.
Dazu analog dürfen die mit den damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten (also Kosten z.B. für Transkationsentgelte etc.) auch nur ZUR HÄLFTE angesetzt werden. Diese Regelungen gelten ferner ausschließlich für NATÜRLICHE PERSONEN, und nicht für Kapitalgesellschaften.

Was ist nun der Zweck dieses Halbeinkünfteverfahrens?
Das Verfahren soll die ungerechtfertigte Doppelbesteuerung der erzielten Erträge verhindern. So sind z.B. Dividenen seitens der Kapitalgesellschaft ja schon der Körperschaftssteuer unterlegen (die seit 2002 in der Einkommensteuererklärung nicht mehr anrechenbar ist). Würden diese Erträge nun beim Anleger nochmals VOLL besteuert, so würde eine nicht gerechtfertigte, doppelte Steuerlast entstehen.

Bleibt zu sagen, dass die o.a. Regelungen zum Halbeinkünfteverfahren ab 2009 vollständig abgelöst werden durch eine neue steuerliche Gesetzgebung, Stichworte: Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren.