Hundesteuer

Hundesteuer muss jeder Mensch bezahlen, der im Besitz mindestens eines Hundes ist. Der Hund wird bei einem Ordnungsamt in der Stadt angemeldet, in der man lebt. Dort geht man einfach hin und muss einen Zettel ausfüllen, mit der Adresse, der Hunderasse, das Alter des Hundes und noch anderes.

Dann bekommt man ein paar Wochen später einen Brief geschickt, indem sich die Hundemarke befindet.

Die Hundemarke kommt um das Halsband des Tieres, damit die Mitarbeiter draußen auch erkennen, das ihr Hund angemeldet ist.

Denn ein nicht gemeldetes Tier ist in keiner Stadt erlaubt und der Hundebesitzer muss dann eine Geldstrafe zahlen, wenn der Hund keine Marke trägt.

Die Kontrollen für die Hunde haben sich immer mehr verschärft, so dass sich niemand vor die Anmeldung des Hundes drücken kann.

Bei der ersten Kontrolle muss man nur eine Geldstrafe zahlen, aber bei weiteren Kontrollen, kann es auch passieren, das man vor Gericht muss.

Dort kann man durchaus auch zu einer Haftstrafe verurteilt werden, außerdem darf das Gericht auch anordnen, dass der Hund dem Besitzer abgenommen wird.

Die Kosten der Hundesteuer können in jeder Stadt variieren und kommt auch noch auf die Größe und Rasse des Tieres an. Dazu erfahren sie beim Amt aber mehr, denn auch hier sind die Richtlinien in verschiedenen Städten unterschiedlichster Art.

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