Ökosteuer

Die Ökosteuer wurde im April 1999 eingeführt, um umwelt- und beschäftigungspolitische Belange mit steuerlichen Maßnahmen zu verwirklichen. Auf der Einnahmenseite ist sie eine Steuer auf Energieverbrauch und umweltschädliches Verhalten. Durch die Ökosteuer wird Energie verteuert, was Anreize zum Energiesparen schafft. Auf der Ausgabenseite sollen umweltpolitische Ziele gestärkt werden. Vor allem aber sollen durch die zusätzlichen Einnahmen die Beiträge zur Rentenversicherung verringert und damit Beschäftigung gefördert werden. Ein kleiner Teil der Erträge werden zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt.

Da die tatsächlichen Auswirkungen des beginnenden Klimawandels noch nicht abzusehen sind und fossile Energieträger begrenzt vorhanden sind, ist es politisches Ziel, die Bürger und Bürgerinnen durch die Lenkungswirkung der ökologischen Steuerreform zu umweltbewussten Verhalten zu motivieren. Durch die Ökosteuer sollen zwei Ziele erreicht werden: Notwendige Steuern und Abgaben werden sinnvoll umgeschichtet, weg von der Belastung der Arbeit durch hohe Lohnnebenkosten hin zur Belastung umweltschädlichen Verhaltens, bzw. Energieverbrauch allgemein. Dadurch spart, wer umweltbewusst wirtschaftet und zugleich sinken die Beiträge zur Sozialversicherung.

Die Ökosteuer wird erhoben auf Kraftstoffe, Heizöl, Erdgas und Strom. In kleinen Schritten soll die Besteuerung erhöht werden, damit Wirtschaft und Verbraucher Zeit für eine langsame Anpassung und Umgewöhnung ihres Verhaltens haben. Viele energieintensive Industriezweige sind von der Ökosteuer ausgenommen, einige Gewerbe zahlen verringerte Steuersätze.