Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer

Die Mehrwert- oder auch Umsatzsteuer wurde in diesem Jahr 40 Jahre alt. Jeder hat mit ihr zu tun, der Waren kauft oder Leistungen von anderen bezieht.

Waren es bis zum Dezember 2006 noch sechzehn Prozent, die auf den Nettobetrag aufgeschlagen wurden, sind es seit der von der Regierung beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung für den erhöhten Mehrwertsteuersatz neunzehn Prozent, eine Erhöhung um drei Prozent. Der niedrige Mehrwertsteuersatz ist bei sieben Prozent geblieben.

Gewerbetreibende, Selbständige, Handwerker und Firmen stellen Waren her oder bieten Leistungen an. Diese Wirtschaftsgüter machen bis zur Fertigstellung verschiedene Fertigungsstufen durch. Jede Stufe bedeutet eine Wertsteigerung des Wirtschaftsgutes. Nach Fertigstellung geht es in den Verkauf über den Großhandel zum Einzelhandel bevor es zum Endverbraucher gelangt.

Jede dieser Phasen wird besteuert. Durch den Abzug der Vorsteuer, die ebenfalls in jeder Phase erfolgt, wird lediglich der Mehrwert des Produktes nicht aber das gesamte Produkt in jeder Phase besteuert. Deshalb die Bezeichnung Mehrwertsteuer.

Zusammenfassend sind die drei Steuerbezeichnungen so zu definieren:
Die Mehrwertsteuer fällt an, sobald an einem Produkt oder einer Leistung eine Werterhöhung geschaffen wird. Durch den Vorsteuerabzug, der dem Käufer gewährt wird und der für den Verkäufer entstehenden Umsatzsteuerschuld, bleibt eine Differenz, die den Nettobetrag plus Mehrwertsteuer des Produktes in einer bestimmten Fertigungsphase darstellt. Der Endverbraucher, dem keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, zahlt den Nettobetrag einschließlich aller in den einzelnen Wertsteigerungsphasen angefallenen Mehrwertsteuerbeträge auch einfach Bruttobetrag genannt.

Weitere Webtipps für Sie:

  • Plastikkarten