Steuerrecht

Unter dem Begriff des Steuerrechts werden diejenigen Gesetze verstanden, deren Regelungen die Erfassung und Determinierung der Steuern erfassen. Hierzu ist es zunächst sehr hilfreich zu wissen, dass man unter dem Begriff „Steuern“ allgemein eine Abgabe von Geld versteht, der keine direkte Gegenleistung erfolgt ist. Zudem werden diese immer von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen, wie etwa der Gemeinde oder dem Bund, eingezogen und zwar von allen Menschen, welche laut Gesetz an die Abgabe von Steuern verpflichtet sind.
Das Steuerrecht wird zumeist in das allgemeine und das besondere Steuerrecht unterteilt, wobei beide Bereiche im groben aus Einzelgesetzen bestehen, das allgemeine Steuerrecht jedoch zusammenfassende Wirkung besitzt.

Wichtig für die Art der Besteuerung ist vor allem das zu Grunde liegende Prinzip, nach welchem die Erhebung der Steuer erfolgt. So gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Vorschriften, welche die folgenden Prinzipien klar strukturieren.
Neben dem Prinzip der Leistungsfähigkeit, welches grob gesagt eine individuelle Besteuerung in Höhe der Möglichkeiten eines Einzelnen vorsieht, gibt es noch weitere Normen, wie etwa das Sozialstaatsprinzip, das Prinzip der „Gesetzmäßigkeit der Besteuerung“ und „Gleichmäßigkeit der Besteuerung“, sowie das Nettoprinzip. Diese werden hier jedoch nicht eingehend erläutert, da deren Umfang teils sehr komplex und für Außenstehende (ohne das rechtliche Hintergrundwissen) nur schwer verständlich ist.

Hinsichtlich der Abgabe von Steuern ergeben sich immer wieder Diskrepanzen zwischen dem Steuerzahler und dem Steuernehmer, da die Verwendung der Geldmittel, nachdem diese gezahlt wurden, vom Steuerzahler nicht weiter verfolgt werden kann und er somit auf den rechtmäßigen Gebrauch vertrauen muss. Selbstverständlich unterscheiden sich auch die Ansichten, wer in welchem Maße Steuern zahlen muss und ob diese in genannter Höhe angebracht sind, da heutzutage nahezu alles versteuert wird, obgleich dies von manchen Konsumenten gar nicht wahrgenommen wird, da die Steuern direkt im Preis des jeweiligen Gutes mit einberechnet sind.