Wettbewerbsrecht
Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei dem Wettbewerbsrecht um eine Gesetzessammlung zur Regelung des Wettbewerbs auf dem Markt.
Besonders hervorzuheben sind hierbei vor allem das Recht gegen unlauteren Wettbewerb und das Kartellrecht, da sie am häufigsten Anwendung finden.
Die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb geben Richtlinien, inwiefern sich Unternehmen am Markt verhalten dürfen und was erlaubt ist. Sollten Gesetzesbrüche vorliegen, da ein Unternehmen beispielsweise gegen die guten Sitten verstoßen hat, können seitens des Klägers Schadensersatzansprüche und Unterlassungen gefordert werden. Hierdurch soll ein korrektes Verhalten aller Marktteilnehmer (vor allem der Anbieter) gewährleistet sein, damit sich niemand einen regelwidrigen Vorteil verschaffen kann.
Das Kartellrecht ist eine Sammlung von Gesetzen, welche die Bestimmungen zwischen wirtschaftlichen Kartellen, also dem Bündnis von Marktgegnern zur Vereinbarung von Verhaltensregeln bzgl. des Wettbewerbs, umfasst. Aus Sicht des Konsumenten am Markt fällt hierunter vor allem das Verbot, dass ein Kartell mit einer marktbeherrschenden Stellung sich dies nicht zum eigenen Vorteil machen darf und somit keinen Missbrauch begeht.
Weiterhin regelt das Kartellrecht, welche Unternehmungen sich überhaupt zu Kartellen zusammenschließen dürfen und deren jederzeitige Überprüfung, falls Verdacht auf Missbrauch vorliegen sollte. Heutzutage tritt dies meist in Beziehung auf die großen Ölkonzerne und Energiekonzerne zu, da manche Preisänderungen für die Konsumenten und das Kartellamt schlichtweg nicht erklärbar sind.